Podium Mindestlöhne
21. Febr. 2012 / 19.30 Uhr
Theater Tuchlaube, Aarau
Aktuelles
Jungen und Ausgesteuerten eine Chance geben
AGB lanciert Volksinitiative für eine Arbeitslosenhilfe
Trübe Wirtschaftaussichten mit steigender Arbeitslosigkeit!
Intervention Kurt Emmenegger im Grossen Rat vom 6.12.2011
Herzliche Gratulation !
Die Aargauer Gewerkschaften gratulieren ihren Nationalratskandidierenden Max Chopard-Acklin, bisher (www.max-chopard.ch) zur glanzvollen Wiederwahl und Viviane Hösli (www.vivianehoesli.ch) zur guten Platzierung, insbesondere im Heimatbezirk Zofingen !
Pascale Bruderer Wyss gratulieren wir herzlich zur Wahl in den Ständerat !
Abstimmungsempfehlung der Aargauer Gewerkschaften:
Kantonale Abstimmungen vom 27. November 2011
- JA zur Zusammenlegung der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre
auf den 1. Januar - NEIN zur Änderung des Grossratswahlgesetzes (keine Einführung eines Quorums für die Grossratswahlen !)
- Keine Parolen zum Hundegesetz und zur Volksinitiative «Jagen ohne tierquälerisches Treiben»
Informationen:
- Medienmitteilung des Aarg. Gewerkschaftsbundes
- Erläuterungen des Regierungsrates
2. Wahlgang Ständeratswahlen vom 27. November 2011
Der AGB-Präsident empfiehlt die Wiederwahl von Christine Egerszegi (FdP)
(siehe dazu den Text: "Egerszegi in den Ständerat - oder warum nicht Giezendanner!" des SP Forums Aarau)
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23. Oktober 2011: Nationalratswahlen
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Die Kandidierenden der Aargauer Gewerkschaften
Max Chopard-Acklin, bisher
Viviane Hösli, neu
und in den Ständerat:
Pascale Bruderer Wyss
--> Wahlaufruf des AGB-Präsidenten Kurt Emmenegger!
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14. Juni 2011: Kundgebung Aargau | Mindestlohninitiative jetzt
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14. Juni 2011
Am 14. Juni 2011 jährt sich zum 20. Mal der landesweite „Frauenstreik“, der auf die fehlende Umsetzung des 10 Jahre vorher angenommenen Gleichstellungsartikels aufmerksam machte. Trotz Verfassungsartikel und Gleichstellungsgesetz sind wir aber noch meilenweit von der Gleichstellung entfernt. Es gibt also noch viel zu tun: Damit Gleichstellungsforderungen vorwärts kommen und umgesetzt werden, braucht es neuen Schub!
Deshalb heisst es am 14. Juni 2011:
"ACHTUNG.FERTG.FRAUEN LOS! Wir haben ein Ziel: Gleich viel!"
Über die Aktionen im Aargau können Sie sich hier informieren.
Mindestlohninitiative
--> Unterschriftenbogen zur Mindesllohninitiative herunterladen, unterschreiben und einsenden an: AGB, Postfach 2217, 5001 Aarau. Danke.
Für weitere Infos klicken Sie auf das Bild rechts !
JA zur Waffenschutzinitiative ... | JA zum Kauf des Campus
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Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die beiden Bilder !
Eidg. und Kant. Abstimmungen vom 13. Februar 2011
Initiative "für den Schutz vor Waffengewalt" | JA |
Kauf des Campus-Neubaus in Brugg-Windisch | JA |
Verfassung des Kantons Aargau (Gemeindereform, 2. Paket) | JA |
Eidg. Abstimmung vom 28. November 2010 - So stimmen Sie richtig:
Ein überwältigendes NEIN zum Rentenklau !
Wir alle freuen uns über das überaus klare Resultat zur BVG-Abstimmung! Dass wir diesen Kantersieg gegen die Millionen schwere Werbekampagne der Befürworter errungen haben, macht ihn noch schöner.
Gemeinsam konnten wir die Senkung der Pensionskassenrenten verhindern und gemeinsam werden wir auch gegen die angekündigten Verschlechterungen bei AHV und Arbeitslosenversicherung zur Wehr setzen.
Medienmitteilung des Aarg. NEIN-Komitees zum Abstimmungsausgang
Argumentarien des SGB zum Referendum gegen die Senkung des BVG-Rentensatzes
Weitere Unterlagen:
Abstimmungs-Dokumentation von K-Tipp und Saldo
K-Tipp: Befürworter verwirren die Stimmbürger und malen unnötig schwarz!
Am 26. September 2010: NEIN zum Abbau der Arbeitslosenversicherung ! (Kopie 1)
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Für weitere Informationen klicken Sie auf das Bild oder
auf folgenden Link: http://www.avig-online.ch
Dokumente:
ausführliches Argumentarium SGB
Argumentarium Travaille Suisse: kurz und lang
Arbeitslosigkeit als Luxus (Kommentar von Daniel Binswanger, DAS MAGAZIN)
Beitrittstalon Aarg. NEIN-Komitee
Referendum unterschreiben! ... | NEIN zum EG Arbeitsrecht !
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Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die beiden Bilder !
Kantonale Abstimmungen vom 13. Juni 2010
Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR) | NEIN |
Verfassung des Kantons Aargau (Umsetzung des Schweizerischen Strafprozessrechts) | JA |
Verfassung des Kantons Aargau (Umsetzung des Schweizerischen Zivilprozessrechts) | JA |
Abstimmung vom 29. November 2009 – Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»
Kaum eine andere Vorlage hat in den letzten Jahren so hohe Wellen geworfen wie die von SVP- und EDU-Vertretern lancierte Anti-Minarett-Initiative. Zusätzlich angeheizt wurden die Emotionen durch eine unsägliche Debatte um die Plakatverbote einiger Städte, die den Initianten den gewünschten PR-Erfolg brachte: Dank der Polemik konnten sie ihr Anliegen samt dem umstrittenen Plakatsujet in den Medien platzieren. Im Abstimmungskampf appellieren die Befürworter vor allem ans Bauchgefühl und schüren dabei bewusst die Angst vor einer zunehmenden Islamisierung. Am Ende führe der Vormarsch des Islam dazu, dass in der Schweiz der islamische Fundamentalismus um sich greife, der Muezzin zum Gebet rufe und die Scharia angewandt werde.
Parlament, Bundesrat sowie alle Parteien – mit Ausnahme von SVP, EDU und SD – lehnen die Vorlage ab, weil sie Grundrechte verletze und keine Probleme löse, sondern neue schaffe. Ein Ja zum Minarettverbot beschädige das Image der Schweiz im Ausland und diskriminiere die muslimische Minderheit im Inland. Die Initiative stehe im Widerspruch zur Religionsfreiheit und gefährde somit den Religionsfrieden. Minarette könnten ohnehin nicht schrankenlos gebaut werden. Dazu brauche es eine Baubewilligung, die nur erteilt werde, wenn das Raumplanungs- und Baurecht eingehalten werde. Die Initiative sei deshalb überflüssig.
Empfehlung des AGB: NEIN
Weitere Informationen:
http://www.minarettverbot-nein.ch
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1'534'054 Ja / 1'135'108 Nein
Stimmbeteiligung: 53.4 %
Aargau: 128'964 Ja / 72'583 Nein
Stimmbeteiligung: 52.03 %
Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»
Mit der Initiative unternehmen die Gruppe Schweiz ohne Armee (GsoA), die SP, die Grünen sowie verschiedene pazifistische und kirchliche Organisationen und Hilfswerke einen neuen Versuch, den Waffenexporten aus der Schweiz den Riegel zu schieben. Verhindert werden soll damit, dass Schweizer Waffen in Kriegsgebiete gelangen und dort unschuldige Zivilisten töten. Auslöser des Begehrens waren verschiedene umstrittene Waffengeschäfte in den letzten Jahren. Konkret verlangen die Initianten, dass die Aus- und Durchfuhr sowie der Handel mit Kriegsmaterial und besonderen militärischen Gütern verboten wird. Die Gegner aus dem bürgerlichen Lager führen vor allem den Arbeitsplatzabbau als Argument gegen die Initiative ins Feld. Mit dem Wegfall der militärischen Produktion würden in den betroffenen Unternehmen auch die Herstellung ziviler Güter gefährdet. Dass Arbeitsplätze verloren gehen, bestreiten die Initianten nicht, weisen aber darauf hin, dass der Bund mit der Initiative verpflichtet wird, die betroffenen Regionen finanziell zu unterstützen und mithelfen muss, die Arbeitsplätze auf zivile Produktion umzustellen. Die Schweiz müsse die Chance nutzen und mit erneuerbaren Energien neue Arbeitsplätze schaffen.
Empfehlung des AGB: JA
Weitere Informationen:
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 837'119 Ja / 1'797'876 Nein
Stimmbeteiligung: 52.7 %
Aargau: 52'430 Ja / 145'209 Nein
Stimmbeteiligung: 51.31 %
Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr
Heute erhebt der Bund auf allen in der Schweiz verkauften Treibstoffen eine Steuer und einen Zuschlag auf dem Flugpetrol für Inland- und Privatflüge. Steuerbefreit ist einzig das Kerosin für kommerzielle Flüge ins Ausland. Die Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen - gut 60 Millionen Franken jährlich - fliessen zu einem Drittel in die allgemeine Bundeskasse und zu zwei Dritteln in den Strassenbau. Mit einer Änderung der Bundesverfassung sollen die rund 44 Millionen Franken, die bisher für den Strassenverkehr verwendet wurden, neu in die Luftfahrt für die technische Sicherheit, den Umweltschutz und den Schutz der Flugzeugpassagiere vor Terroranschlägen fliessen. Wie das Geld im Detail verwendet wird, muss auf Gesetzesstufe geregelt werden. Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollen 22 Millionen für die Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen eingesetzt werden. Je 11 Millionen Franken will er für Massnahmen gegen Terrorismus (unter anderem für Gepäck- und Passagierkontrollen) und für Lärmschutzmassnahmen (Schallschutzfenster) einsetzen. Grüne und EVP sind gegen die Vorlage. Die SP hat Stimmfreigabe beschlossen.
Empfehlung des AGB: keine Parole
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1'608'923 Ja / 867'514 Nein
Stimmbeteiligung: 49.5 %
Aargau: 118'438 Ja / 68'751 Nein
Stimmbeteiligung: 50.10 %
Kanton Aargau
Es kommen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung !
Abstimmung vom 27. September 2009 – Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Befristete Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuer
Mit einer befristeten Mehrwertsteuererhöhung soll das Defizit der Invalidenversicherung (IV) zum Verschwinden gebracht werden. Findet die Vorlage von Volk und Ständen eine Mehrheit, wird der Normalsatz der Mehrwertsteuer in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2017 von 7,6 auf 8 Prozent erhöht; für Waren des täglichen Bedarfs und Beherbergungsleistungen hat das Parlament eine tiefere Erhöhung von 2,4 auf 2,5 Prozent, bzw. 3,6 auf 3,8 Prozent beschlossen. Auf diese Weise sollen jährlich 1,1 Millionen Franken eingenommen werden. Zusätzlich wird der Bund in den fraglichen Jahren die Schuldzinsen der IV von 360 Millionen Franken übernehmen. Insgesamt kommen so während sieben Jahren rund 1,4 Milliarden Franken jährlich zusammen, womit das Defizit der IV von 15,5 Milliarden Franken getilgt werden kann. Kommt die Zusatzfinanzierung zustande, werden AHV und IV voneinander getrennt. Es soll ein eigenständiger IV-Fonds eingerichtet werden, der von der AHV ein Startkapital von 5 Milliarden Franken zugesprochen erhält. Die Vorlage zur Zusatzfinanzierung findet breite Zustimmung: SP, FDP, CVP, Grüne, Grünliberale, EVP, Gewerkschaften, Behindertenverbände, Kirchen, aber auch die Wirtschaft setzen sich für ein Ja ein. Die Befürworter sind sich einig, dass es keine Alternative gibt, wenn die IV nachhaltig saniert und Leistungskürzungen verhindert werden sollen.
Empfehlung des AGB: JA
Weitere Informationen:
Argumentarium des SGB zur IV-Vorlage
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 110 846 Ja / 928 601 Nein>
Stimmbeteiligung: 40.8 %>
Aargau: 71 340 Ja / 75 320 Nein
Stimmbeteiligung: 37.98 %
Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative
Die allgemeine Volksinitiative war am 9. Februar 2003 in der Volksabstimmung bei einer Stimmbeteiligung von bloss 28 Prozent mit 70,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. 100 000 Stimmberechtigte oder 8 Kantone sollten damit die Annahme oder Aufhebung von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen verlangen können. Das Parlament hätte dann entscheiden können, auf welcher Rechtssetzungsstufe das Inititiativbegehren verwirklicht wird. Genutzt wurde das neue Volksrecht nie. Sowohl Nationalrat- als auch Ständerat traten auf die äusserst komplizierte Ausführungsgesetzgebung gar nicht erst ein, weil keine praxistauglichen Regelungen gefunden werden konnten. Als unlösbar erwies sich etwa der Fall, dass sich die Kammern über die Umsetzung der Initiative nicht einigen können. Beide Räte erachteten deshalb den Versuch, die Volksrechte zu erweitern, als gescheitert und sprachen sich dafür aus, die "Totgeburt" zu begraben. Die Vorlage ist praktisch unbestritten.
Empfehlung des AGB: keine Parole
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 307 071 Ja /618 740 Nein
Stimmbeteiligung: 38.5 %
Aargau: 87 305 Ja / 52 989 Nein
Stimmbeteiligung: 37.26 %
Kanton Aargau
Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz)
Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Umwelt besser aufeinander abstimmen: Das ist die Zielsetzung, die mit der Revision des Baugesetzes angestrebt wird. So verpflichtet die Teilrevision dazu, die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung über die kommunalen Grenzen hinweg abzustimmen, eine gute Wohnqualität zu fördern, dem haushälterischen Umgang mit dem Boden ein erhöhtes Gewicht beizumessen und die Bedingungen für die Umwelt zu verbessern. Unterstützt wird das Gesetz von FDP, CVP, Wirtschafts-, Gewerbe- und Automobilverbänden sowie Pro Natura. Nach Meinung der Befürworter bringt das Gesetz mehr Umweltschutz und mehr Wirtschaftswachstum. SP und Grüne, die mit dem so genannten Behördenreferendum im Grossen Rat erreichten, dass die Vorlage dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden muss, lehnen das Gesetz ab. Sie erachten den Erlass als „Beispiel einseitiger Wirtschaftspolitik auf Kosten der Umwelt“. Vollends inakzeptabel wurde für SP und Grünen die Vorlage, nachdem der Grosse Rat auch noch die Mehrwertabgabe auf neu eingezontem Bauland, mit der die Baulandhortung hätte bekämpft werden sollen, in letzter Minute aus dem Gesetz gestrichen hatte.
Empfehlung des AGB: NEIN
Weitere Informationen:
Abstimmungsergebnis:
Aargau: 68 643 Ja / 56 256 Nein
Stimmbeteiligung: 34.64 %
Gemeindereform Aargau (GeRAG), Massnahmen 1. Paket
Das erste Paket der Gemeindereform besteht aus einer Änderung der Kantonsverfassung und drei Gesetzesänderungen. Ziel der Reform ist die Stärkung der Gemeinden. Mit finanziellen Anreizen und sanftem Druck will der Kanton die Gemeinden zu Fusionen bewegen. Im Notfall kann der Grosse Rat eine grosse Gemeinde dazu zwingen, eine arme Nachbargemeinde zu übernehmen. Dies soll aber nur dann geschehen, wenn eine Gemeinde auf Dauer nicht mehr funktionsfähig ist und ein Sachwalter innert einer Frist von ein bis zwei Jahren keine gesetzmässige und geordnete Verwaltung mehr herstellen kann. Damit die Gemeinden von sich aus Fusionen anstreben, will der Kanton entsprechende Projekte finanziell unterstützen. Zudem sollen Gemeinden nach einer Fusion in den ersten acht Jahren gleich viel Geld aus dem kantonalen Ausgleichsfonds erhalten wie zuvor. Die Gemeindereform wird von SP, FDP, CVP, EVP und Grünen unterstützt. Sturm dagegen läuft die SVP: Sie warnt vor „Zwangsfusionen“, von der einige kleine Gemeinden betoffen würden.
Empfehlung des AGB: keine Parole
Abstimmungsergebnisse (4 Abstimmungen):
Kantonsverfassung (Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen)
Aargau: 61 268 Ja / 64 395 Nein
Stimmbeteiligung: 34.66 %
Gemeindegesetz (Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen)
Aargau: 59 213 Ja / 65 821 Nein
Stimmbeteiligung: 34.63 %
Gemeindegesetz (Finanz- und Lastenausgleich)
Aargau: 58 818 Ja / 61 648 Nein
Stimmbeteiligung: 34.39 %
Gemeindegesetz (Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen)
Aargau: 61 490 Ja / 61 952 Nein
Stimmbeteiligung: 34.55 %
Rechtsgrundlage für die Schadenersatzpflicht von Kanton und Gemeinden
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler – auch beim Staat. Damit stellt sich die Frage, wer unter welchen Voraussetzungen Schadenersatz zu leisten hat. Mit der Änderung der Kantonsverfassung wird die verfassungsmässige Grundlage für das neue kantonale Haftungsgesetz geschaffen, das der Grosse Rat im März dieses Jahres ohne Gegenstimmen verabschiedet hat. Das Haftungsgesetz löst das über 70-jährige Verantwortlichkeitsgesetz ab. Die Verfassung hält am Grundsatz der verschuldungsunabhängigen Haftung von Kanton und Gemeinden fest, lässt aber Raum für Ausnahmen, so etwa bei falschen Auskünften oder Entscheiden. Damit soll verhindert werden, dass Gemeinden Gefahr laufen, bei jeder falschen Auskunft schadenersatzpflichtig werden. Nötig wurde das neue Gesetz, weil Kanton und Gemeinden immer mehr Aufgaben an Private vergeben. Die Vorlage ist unbestritten.
Empfehlung des AGB: keine Parole
Abstimmungsergebnis:
Aargau: 82 836 Ja / 38 130 Nein
Stimmbeteiligung: 34.66 %
Abstimmung vom 30. November 2008 – Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Volksinitiative "Für ein flexibles AHV-Alter"
Nicht länger sollen sich nur Gutsituierte vorzeitig zur Ruhe setzen können. Das ist das Ziel der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) lancierten Volksinitiative "Für ein flexibles AHV-Alter". Wird sie angenommen, könnte künftig eine ungekürzte Alterstente beziehen, wer ab dem Alter 62 seine Erwerbstätigkeit aufgibt und zuvor weniger als 120 000 Franken im Jahr verdient hat. Wer teilweise weiterarbeitet, hätte Anspruch auf eine Teilrente. Heute wird die AHV-Rente pro vorgezogenem Jahr um 6,8 Prozent gekürzt – und das bis zum Lebensende. Mit der Annahme der Initiative würde mehr soziale Gerechtigkeit geschaffen. Es ist stossend, dass heute nur Gutverdienende früher in den Ruhestand treten können. Oft sind gerade Menschen mit tieferen Einkommen durch harte körperliche Arbeit vorzeitig verbraucht.
Empfehlung des AGB: JA
Weitere Informationen:
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 970 490 Ja / 1 374 107 Nein
Stimmbeteiligung: 46,9%
Aargau: 65 342 Ja / 110 072 Nein
Stimmbeteiligung: 45,85%
Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz"
Mit der Initiative der Zürcher FDP soll das Rekursrecht der Umweltverbände ausgesschlossen werden, wenn Bauprojekte von Volks- und Parlamentsentscheiden in Bund, Kantonen und Gemeinden genehmigt worden sind. Die Befürworter – FDP, SVP sowie Wirtschafts- und Gewerbeverbände – machen geltend, die Verbändes missbrauchten das Beschwerderecht zu häufig. Tatsache ist jedoch, dass die meisten Beschwerden von Privaten geführt werden. Würde die Initiative angenommen, würde das Umweltrecht ausgehöhlt. Die Natur hat keinen Anwalt. Deshalb müssen die Umweltorganisationen ihr eine Stimmen verleihen können. SP, Grüne, CVP und Gewerkschaften lehnen die Initiative ab. Im Aargau wurde eine ähnliche Initiative auf Kantonsebene im vergangenen Jahr mit deutlicher Mehrheit bachab geschickt.
Empfehlung des AGB: NEIN
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 774 018 Ja / 1 501 184 Nein
Stimmbeteiligung: 45,5%
Aargau: 63 387 Ja / 107 308 Nein
Stimmbeteiligung: 45,25%
Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz"
Mit der Hanf-Initiative geht es darum zu entscheiden, ob Kiffen straffrei werden soll. Der Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis soll für den Eigenbedarf erlaubt sein. Der Bund muss sicherstellen, dass keine psychotropen Cannabis-Produkte in die Hände Minderjähriger gelangen können. FDP, SP und Grüne befürworten die Initiative. Mit einem Ja würden Tausende mündiger Erwachsene, die sich am Freitagabend statt einem Glas Wein oder Bier lieber einen Joint gönnen, von staatlicher Bevormundung und vom Ruch des Illegalen befreit.
Empfehlung des AGB: Keine Parole
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 848 470 Ja / 1 456 336 Nein
Stimmbeteiligung: 46,1%
Aargau: 63 924 Ja / 108 349 Nein
Stimmbeteiligung: 45,45%
"Änderung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel"
Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes wird die Vier-Säulen-Strategie mit ihrer Kombination von Prävention, Repression, Therapie und Schadenminderung auf Bundesebene gesetzlich verankert. Dieses Prinzip gilt im Aargau seit Jahren. Gegen die Revision haben SVP und EDU das Referendum ergriffen. Die Opponenten wenden sich gegen die Methadon- und Heroinabgabe an Schwerstsüchtige. SP, FDP, CVP, Grüne, und EVP befürworten die Vorlage. Sie machen geltend: Dank der Heroinabgabe sei die Beschaffungskriminalität stark zurückgegangen.
Empfehlung des AGB: Keine Parole
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 541 227 Ja / 723 741 Nein
Stimmbeteiligung: 45,3%
Aargau: 116 735 Ja / 51 610 Nein
Stimmbeteiligung: 45,04%
Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"
Gemäss der Initiative der Kinderschutzorganisation Marche blanche sollen Verfolgung und Strafe bei sexuellen und pornografischen Straftaten an Kindern vor der Pubertät unverjährbar sein. Heute besteht eine Verjährungsfrist von 15 Jahren für sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren. Die Frist läuft aber ab, wenn das Opfer 25 Jahre alt ist. Würde die Initiative angenommen, könnten Peiniger angezeigt werden, so lange sie leben. Bundesrat, SP, FDP, CVP und Grüne lehnen die Initiative ab, weil sie unklar formuliert und unverhältnismässig ist. Die erschwerte Beweiserhebung und das Verblassen der Erinnerungen nach vielen Jahren könnten nämlich leicht zum Freispruch des Täters nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" führen und so beim Opfer neue Verzweiflung statt Seelenfrieden auslösen. Im Falle einer Ablehnung der Initiative tritt der indirekte Gegenvorschlag des Parlamentes in Kraft, mit dem die Bedenkfrist des Opfers verlängert wird.
Empfehlung des AGB: Keine Parole
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 206 222 Ja / 1 119 152 Nein
Stimmbeteiligung: 46,5%
Aargau: 94 662 Ja / 79 285 Nein
Stimmbeteiligung: 45,66%
Kanton Aargau
Steuergesetz – vorgezogene Inkraftsetzung
Die Spielregeln während eines Spiels zu ändern, ist im Sport verpönt. Genau das wollen aber Regierungsrat und Grosser Rat mit der dritten Etappe der Steuergesetzrevision. Das Volk muss entscheiden, ob die Steuern für Besserverdienende bereits auf 2009 statt wie ursprünglich vom Grossen Rat beschlossen auf 2010 reduziert werden. Weil in den letzten Jahren die Steuern stärker sprudelten als geplant, soll ein Teil der Steuerzahlenden ein Jahr früher entlastet werden. Von der dritten Etappe profitieren vor allem Ledige mit einem steuerbaren Einkommen von 100 000 Franken und Verheiratete ab einem steuerbaren Einkommen von 150 000 Franken. Die restlichen Steuerzahlenden gehen praktisch leer aus. Die frühere Inkraftsetzung führt beim Kanton und bei den Gemeinden zu Mindereinnahmen von je 72 Millionen Franken.
Gegen die vorzeitige Steuersenkung kämpft ein Komitee „für gesunde Kantons- und Gemeindefinanzen“. Auch der Gemeindeammännerverband ist gegen eine vorzeige Inkraftsetzung. Der Beschluss der bürgerlichen Mehrheit des Grossen Rates ist ein überstürzter Eingriff in die Gemeindeautonomie. Eine seriöse Finanzplanung ist für die Gemeinden nicht möglich.
Empfehlung des AGB: NEIN
Weitere Informationen:
http://www.steuerprivilegien.ch/
Abstimmungsergebnis:
Aargau: 108 608 Ja / 49 663 Nein
Stimmbeteiligung: 42,94%
Abstimmung vom 1. Juni 2008 – Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen"
Die Initiative wurde von der SVP als Reaktion nach Bundesgerichtsentscheiden zu Verfahren in Emmen und Zürich im Jahre 2003 lanciert. Sie fordert, dass Gemeinden souverän befinden, welches Organ das Bürgerrecht erteilt. Ein Entscheid muss nicht begründet werden. Urnenentscheide wären bei einer Annahme möglich, Rekurse ausgeschlossen. Ein Entscheid wäre endgültig und könnte nicht mehr angefochten werden. Ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren wäre somit nicht mehr gewährleistet und Willkür und Diskriminierung würden Tür und Tor geöffnet.
Empfehlung des AGB: NEIN
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 804 680 Ja / 1 415 189 Nein
Stimmbeteiligung: 44.8%
Aargau: 71 469 Ja / 81 352 Nein
Stimmbeteiligung: 40,11%
Weitere Informationen:
http://www.sgb.ch/d-download/080313_ea_einbuergerung.pdf
Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda"
Die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" verlangt, dass die Informationstätigkeit des Bundes vor Abstimmungen eingeschränkt wird. Das Engagement des Bundesrates soll auf das Bundesbüchlein und auf eine einmalige kurze Information durch das zuständige Regierungsmitglied beschränkt werden. Zielscheibe der Initiative sind vorab aussenpolitische Vorlagen (UNO, EWR, Annäherung an die EU). Bei einer Annahme der "Maulkorbinitiative" würde die Meinungsfreiheit beschnitten und die Meinungsbildung kapitalkräftigen Interessengruppen überlassen. Die Ablehnung der rechtsbürgerlichen Initiative bedeutet kein Freipass für den Bundesrat: In diesem Falle käme der Gegenvorschlag zum Zug, der verlangt, dass der Bundesrat „sachlich, transparent und verhältnismässig“ über eine Vorlage informiert.
Empfehlung des AGB: NEIN
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 538 882 Ja / 1 634 284 Nein
Stimmbeteiligung: 43,8%
Aargau: 45 739 Ja / 102 962 Nein
Stimmbeteiligung: 39,58%
Verfassungsartikel "Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung"
Ausgelöst wurde der Verfassungsartikel durch die SVP-Volksinitiative „Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung“. In aller Eile wurde vom Parlament ein Gegenentwurf ausgearbeitet, über den nun das Volk abstimmen muss. Mit der Vorlage sollen Transparenz und Wirtschaftlichkeit in der Verfassung verankert werden. Zentraler Punkt ist der Wechsel vom dualen zu einem monistischen System bei der Spitalfinanzierung. Heute tragen neben den Kassen auch die Kantone an die stationäre Behandlung bei, indem sie jährlich Steuergelder von 8 Milliarden Franken direkt den Spitälern zuweisen. Neu sollen die öffentlichen Beiträge „demjenigen Träger ausgerichtet werden, der die Leistungen vergütet“. Nach dem bisherigen Stand der Diskussion dürften die Krankenkassen zum Monisten werden und damit noch mehr Macht bekommen. Die Kantone müssten zwar weiter zahlen, hätten aber keinen politischen Einfluss mehr. Möglich würde zudem die Aufhebung des Vertragszwangs: Die freie Arztwahl wäre in diesem Fall nicht mehr möglich. Einen Frontalangriff droht zudem der Pflegefinanzierung: Leistungen von Heimen und Spitex könnten aus der Grundversicherung gestrichen werden. Selbst in bürgerlichen Kreisen ist der neue Verfassungsartikel umstritten.
Empfehlung des AGB: NEIN
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 661 263 Ja / 1 505 678 Nein
Stimmbeteiligung: 43,7%
Aargau: 58 654 Ja / 88 547 Nein
Stimmbeteiligung: 39,47%
Weitere Informationen:
http://www.sgb.ch/d-download/k-kasse-arg1.pdf
http://www.nein-zum-kassendiktat.ch
Kanton Aargau
Kantonsverfassung: Anpassung der Wirtschaftsfreiheit ans Bundesrecht
"Jede Person hat das Recht auf freie Wahl und Ausübung eines Berufes sowie auf freie wirtschaftliche Betätigung", soll es neu in der Kantonsverfassung heissen. Der Rechtsanspruch auf freie Wahl und Ausübung eines Berufes ist bereits heute im kantonalen Grundrecht verankert, allerdings ist nur von „Schweizer“ die Rede. Das widerspricht der Bundesverfassung, die weder zwischen Geschlechtern noch Nationalitäten unterscheidet. Mit der Anpassung der Kantonsverfassung soll deshalb das Rechtssubjekt „Schweizer“ durch den neutralen Begriff „Person“ ersetzt werden.
Empfehlung des AGB: JA
Abstimmungsergebnis:
Aargau: 100 551 Ja / 31 968 Nein
Stimmbeteiligung: 36,98%
Kantonsverfassung Administrative Entlastung von Unternehmen
„Der Kanton trifft Massnahmen, um die Regelungsdichte und die administrative
Belastung für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Er berücksichtigt dabei insbesondere die Anliegen der kleinen und mittelgrossen Unternehmen“: Mit diesem Grundsatz in der Kantonsverfassung soll die Forderung der – inzwischen zurückgezogenen – KMU-Initiative des Aargauischen Gewerbeverbandes erfüllt werden. Die Verfassungsbestimmung soll sich in allen Gesetzen niederschlagen, welche die Wirtschaft betreffen.
Empfehlung des AGB: JA
Abstimmungsergebnis:
Aargau: 111 980 Ja / 21 143 Nein
Stimmbeteiligung: 37,05%
Abstimmung vom 24. Februar 2008 – Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuergesetz II)
Die Unternehmenssteuerreform hat zum Ziel, mit einem Bündel von Massnahmen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. So sollen etwa Liquidationgsgewinne oder Wertpapiere im Geschäftsvermögen milder besteuert und bei einer Erbteilung gewisse Steuern aufgeschoben werden. Damit sollen insbesondere Geschäftsübergaben erleichtert werden. Die umstrittenste Neuerung ist die mildere Besteuerung von Dividenden. Diese sollen im Geschäftsvermögen nur noch zu 50 Prozent, jene im Privatvermögen zu 60 Prozent besteuert werden. Davon profitieren sollen jene, die mindestens 10 Prozent des Anteils an einer Firma halten. Die SP hat - unterstützt von den Gewerkschaften - gegen die Vorlage das Referendum ergriffen. Dies, weil die Teilbesteuerung der Dividenden die Grossaktionäre bevorteilt und somit gegen die Steuergerechtigkeit und das Verfassungsgebot der Besteuerung nach der wirtschafltichen Leistungsfähigkeit verstösst. Zudem wächst der Anreiz für Unternehmer, sich zum Nachteil der Sozialwerke Dividende statt abzugspflichtigen Lohn auszuzahlen.
Empfehlung des AGB: NEIN
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 938 744 JA / 918 890 NEIN
Stimmbeteiligung: 38,62 Prozent
Aargau: 64 746 JA / 63 352 NEIN
Stimmbeteiligung: 34,15 Prozent
Weitere Informationen auf:
http://www.nein-zu-steuergeschenken.ch/
Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten"
Die Initiative will militärische Übungen mit Kampfjets in touristisch genutzten Erholungsgebieten verbieten. Initiiert wurde sie vom Umweltschützer Franz Weber. Er und seine Organisation "Helvetia Nostra" betonen, sie wollten mit dem Volksbegehren nicht die Luftwaffe abschaffen, sondern den Lärm der Kampfjets besser verteilen. Unterstützt wird die Initiative von SP, Grünen, der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee sowie verschiedenen Bürgerrechtsbewegungen. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage ab. Die Luftwaffe, so argumentieren sie, brauche ein regelmässiges Training, damit sie den schweizerischen Luftraum verteidigen könne.
Empfehlung des AGB: Stimmfreigabe
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 601 071 JA / 1 282 108 NEIN
Stimmbeteiligung: 38,7 Prozent
Aargau: 30 929 JA / 98 796 NEIN
Stimmbeteiligung: 34,32 Prozent
Kanton Aargau
Gesetz über die Wahl des Grossen Rates und Änderung Kantonsverfassung
Bereits vor drei Jahren hat das Bundesgericht dem Aargau klar gemacht, dass der Grosse Rat künftig nicht mehr nach den bisherigen Regeln gewählt werden darf. Nach der Verkleinerung des Parlamentes um 60 auf 140 Mitglieder sind in einigen Bezirken die natürlichen Quoren zur Erringung eines Grossratssitzes auf Werte von über 10 Prozent gestiegen, was vom höchsten Gericht als verfassungswidrig beurteilt wurde. Nach schier endlosen Diskussionen haben sich Regierungsrat und Grosser Rat auf das Modell "Doppelter Pukelsheim" (benannt nach dem deutschen Mathematiker Friedrich Pukelsheim) geeinigt. Gemäss diesem Modell hat eine Partei ein Mandat auf sicher, wenn sie gesamtkantonal einen Wähleranteil von 1/140 erreicht. Die bisherigen Wahlkreise (Bezirke) bleiben bestehen. Verteilt werden die Sitze in einem dreistufigen Verfahren: Zunächst wird der Sitzanspruch jeder Partei für den ganzen Kanton errechnet; danach werden die Sitze auf die einzelnen Bezirke verteilt. In einem dritten Schritt schliesslich werden die Sitze innerhalb der einzelnen Listen vergeben. Weil es mit dem neuen Verfahren keine Restmandate mehr gibt, werden Listenverbindungen überflüssig. Zudem hat der Grosse Rat bewusst darauf verzichtet, ein Quorum in das Gesetz einzubauen. Damit erhalten auch kleine politische Gruppierungen Wahlchancen. Das neue Wahmodell, das bereits im Kanton Zürich die Feuertaufe bestanden hat, erfordert sowohl eine Änderung des Grossratswahlgesetzes als auch der Verfassung. Unterstützt wird der "Doppelte Pukelsheim" von SP, Grünen, CVP und EVP; FDP und SVP lehnen das neue Wahlsystem ab.
Empfehlung des AGB: 2 x JA
Abstimmungsergebnis:
Verfassungsänderung:
Aargau: 90 951 JA / 25 642 NEIN
Stimmbeteiligung: 32,72 Prozent
Grossratswahlgesetz:
Aargau: 88 678 JA / 27 743 NEIN
Stimmbeteiligung: 32,72 Prozent
Weitere Informationen auf:
http://www.grossratswahlgesetz-ja.ch
Volksinitiative "gegen Bauverhinderung, für neue Arbeitsplätze"
Seit 1912 sind im Aargau gesamtkantonale Umweltorganisationen bei kantonalen Bauvorhaben beschwerdelegitimiert. Mit der Initiative unter dem irreführenden Titel "gegen Bauverhinderung, für neue Arbeitsplätze" der Jungen SVP soll dieses Verbandsbeschwerderecht im Bereich des Natur- und Heimatschutzes aus dem Recht gestrichen werden. Von der Annahme der Initiative unmittelbar betroffen wären kantonale Organisationen wie etwa der Landschaftsschutzverband Hallwilersee oder die Stiftung Reusstal. Nationale Verbände wie WWF, VCS oder Pro Natura wären dagegen im Rahmen des Bundesrechts weiterhin beschwerdelegitimiert. Der Grosse Rat hat sich mit klarem Mehr gegen diese Benachteiligung der kantonalen Verbände ausgesprochen. Unterstützt wird das Begehren der Jungen SVP einzig von der SVP.
Empfehlung des AGB: NEIN
Abstimmungsergebnis:
Aargau: 44 395 JA / 78 140 NEIN
Stimmbeteiligung: 33,35 Prozent
Weitere Informationen auf:
http://www.natur-abschaffen-nein/
Bahnhof Aarau: Erwerb von Stockwerkeigentum
Für 21,1 Millionen Franken will der Kanton Stockwerkeigentum im geplanten Bahnhofneubau in Aarau erwerben. Dem Grosskredit hat der Grosse Rat mit grosser Mehrheit zugestimmt. Gegen diesen Beschluss hat die SVP jedoch das Behördenreferendum ergriffen und damit eine Volksabstimmung erzwungen. Dem Volksentscheid kommt zentrale Bedeutung zu: Die SBB hat den Baubeginn für den neuen Bahnhof mit Gesamtinvestitionen von 135 Millionen Franken vom Ausgang des Volksentscheides abhängig gemacht. Bereits beschlossen haben den Erwerb von Stockwerkeigentum die Stadt Aarau und die Aargauische Kantonalbank. Der Kanton hat die Absicht, im neuen Bahnhof das Migrationsamt unterzubringen.
Empfehlung des AGB: JA
Abstimmungsergebnis:
Aargau: 78 897 JA / 39 189 NEIN
Stimmbeteiligung: 33,04 Prozent
Abstimmung vom 17. Juni 2007 – Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung
(5. IV-Revision)
Mit der 5. IV-Revision soll die hoch verschuldete Invalidenversicherung (IV) saniert werden. Dies soll vor allem durch einen Leistungsabbau bei den Betroffenen und eine verstärkte Integration erreicht werden. Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen nur dann eine IV-Rente erhalten, wenn sich Integrationsmassnahmen von vorneherein als wenig Erfolg versprechend erweisen oder Massnahmen zur Eingliederung bereits erfolglos ausgeschöpft worden sind. Für Arbeitgebende besteht andererseits keine Verpflichtung, Behinderte zu beschäftigen. Die Ehegattenzusatzrente soll ebenso gestrichen werden wie der Karrierezuschlag für Junginvalide, die vor ihrem 45. Alterjahr invalid werden. Gegen die von den eidgenössischen Räten beschlossene Revision haben die Behindertenorganisationen "Zentrum für selbstbestimmtes Leben" und "Cap-Contact Association" das Referendum ergriffen. Unterstützt werden sie im Abstimmungskampf von Gewerkschaften, SP, Grünen sowie verschiedenen andern Behindertenorganisationen.
Empfehlung des AGB: NEIN
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 039 212 JA / 719 463 NEIN
Stimmbeteiligung: 35,8 Prozent
Aargau: 74 191 JA / 41 195 NEIN
Stimmbeteiligung: 30,65 Prozent
Weitere Informationen auf:
http://www.sgb.ch/iv-referendum/
Kanton Aargau
Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
Die Änderung des kantonalen Gesetzes ist eine Folge des Bundegesetzes über Erwerb- und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. Dieses schreibt vor, dass für Einbürgerungsentscheide nur noch Gebühren erhoben werden dürfen, die höchstens die Verfahrenskosten decken. Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht legt diesen Grundsatz fest; die Gebühren selbst werden vom Regierungsrat in einer Verordnung festgelegt. Um eine Gleichbehandlung aller gesuchstellenden Personen zu gewährleisten, gilt die Gebührenreglung für alle Gemeinden. Sie haben aber die Möglichkeit, in speziellen Fällen Gebühren zu reduzieren oder ganz zu erlassen. Das Gesetz wurde im Grossen Rat von allen grossen Parteien befürwortet. Einzig die SVP war dagen. Mit dem so genannten Behördenreferendum hat sie im Alleingang eine Volksabstimmung erzwungen.
Empfehlung des AGB: JA
Abstimmungsergebnis:
Aargau: 72 960 JA / 34 076 NEIN
Stimmbeteiligung: 29,39 Prozent
Abstimmung vom 11. März 2007 – Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
Hier können Sie den Abstimmungkommentar des SGB herunterladen
Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Volksinitiative für einen soziale Einheitskrankenkasse
Die Volksinitiative «für eine soziale Einheitskranken-kasse» will das teure Krankenkassen- und Prämien-Chaos in der Schweiz beseitigen. Sie schlägt vor:
* Eine einzige nationale und soziale Gesundheitskasse ist zuständig für die obligatorische Krankenversicherung in der ganzen Schweiz.
* Die Prämien für die Versicherten werden nach dem Einkommen festgelegt.
* Für Kinder zahlt man keine Prämien mehr.
* Die bestehenden Krankenkassen bleiben für die freiwilligen Zusatzversicherungen zuständig.
* Die Versicherten bekommen mehr Mitbestimmung.
Empfehlung des AGB: JA
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 641 925 JA 1 587 802 NEIN
Stimmbeteiligung: 45,8 Prozent
Aargau: 27 241 JA 121 037 NEIN
Stimmbeteiligung: 39,46 Prozent
Weitere Informationen auf:
www.sgb.ch/einheitskrankenkasse
Kanton Aargau
Verfassungsänderung als Grundlage für das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG)
Mit dem Öffentlichkeitsprinzip tritt zur behördlichen Informationspflicht vor allem der freie Zugang zu amtlichen Dokumenten hinzu. Damit erhält jede Person ein Recht auf Einsichtnahme in Behördenakten, wenn nicht ausdrücklich eine Geheimhaltungspflicht entgegensteht. Damit ist ein Systemwechsel verbunden, welcher in der Kantonsverfassung zu verankern ist. Die Änderung der Kantonsverfassung steht in direktem Zusammenhang mit dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG), das vom Grossen Rat am 24. Oktober 2006 verabschiedet und dem fakultativen Referendum unterstellt wurde.
Empfehlung des AGB: JA
Abstimmungsergebnis:
Aargau: 107 037 JA 29 284 NEIN
Stimmbeteiligung: 37,64 Prozent
Weitere Informationen auf:
Abstimmungsbroschüre des Kantons
Abstimmung vom 26. November 2006 – Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
Abstimmungskommentar (Medienmitteilung Arbeit.Aargau) des AGB
Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Bundesgesetz über die Familienzulagen
Mit dem Gesetz werden die Familienzulagen harmonisiert. Landesweit soll es künftig pro Kind eine Zulage von 200 Franken und für Jugendliche in Ausbildung eine Zulage von mindestens 250 Franken im Monat geben. Anspruch darauf haben sowohl Arbeitnehmende als auch Nichterwerbstätige. Die Höhe der Kinderzulagen ist heute von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Im Aargau werden derzeit 170 Franken pro Kind und Monat ausgerichtet. Die Gesetzesvorlage für landesweite Mindestzulagen ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Gewerkschaft Travail.Suisse, die eine Zulage von mindestens 450 Franken verlangte. Den Anstoss zur Harmonisierung hatte allerdings eine parlamentarische Initiative schon vor 15 Jahren gefordert. Zur Volksabstimmung gelangt die Vorlage, weil der Schweizerische Gewerbeverband das Referendum ergriffen hat.
Empfehlung des AGB: JA
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 480 350 JA 1 010 255 NEIN
Stimmbeteiligung: 44,4 Prozent
Aargau: 97 378 JA 55 117 NEIN
Stimmbeteiligung: 40,77 Prozent
Weitere Informationen auf: http://www.gerechte-kinderzulagen.ch
Hier können Sie das Argumentarium des SGB herunterladen
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Das Osthilfegesetz schafft die Grundlage für den Schweizer Beitrag an die neuen EU-Staaten. In den Verhandlungen um die Bilateralen II hat der Bundesrat der Europäischen Union (EU) eine Milliarde Franken an den Aufbau ihrer zehn neuen Mitgliedstaaten versprochen. Die so genannte Kohäsionsmilliarde ist der politische Eintrittspreis zu Schengen und zum freien Personenverkehr mit dem Osten. Verwendet werden soll das Geld für Projekte zur Verringerung der wirtschafltichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Gegen den Beschluss der eidgenössischen Räte haben die SVP und weitere Rechtsparteien das Referendum ergriffen. Gemäss Bundesrat ist die Solildaritätsmilliarde einerseits ein Beitrag an die Stabilität und Sicherheit Europas und damit auch der Schweiz, aber auch eine Investition in neue Märkte.
Empfehlung des AG: JA
Schweiz: 1 158 442 JA 1 010 255 NEIN
Stimmbeteiligung: 44,4 Prozent
Aargau: 75 995 JA 75 545 NEIN
Stimmbeteiligung: 40,62 Prozent
Weitere Informationen auf: http://www.bilaterale.ch
Hier können Sie das Argumentarium des SGB herunterladen
Kanton Aargau
Revision des Steuergesetzes
Mit der Revision des kantonalen Steuergesetzes werden sowohl natürliche als auch juristische Personen entlastet. Am stärksten profitieren finanzkräftige Unternehmen und Superreiche. Der Aargau läutet damit eine neue Runde im Steuerwettbewerb unter den Kantonen ein. Für einen grossen Teil der Bevölkerung, den so genannten Mittelstand, bleibt dagegen nur eine Entlastung in der Grössenordnung der kalten Progression, die nach dem geltenden Gesetz ohnehin im Jahre 2010 ausgeglichen werden müsste. Kleinverdienern und Kleinrentnern bringt die Revision wenig: Wer schon heute wenig Steuern zaht, zahlt nach der Annahme der Vorlage nicht viel weniger. Dem Kanton beschert die Revision bis zum Jahre 2010 Mindereinnahmen von rund 450 Millionen Franken. Die Gemeinden nehmen im gleichen Zeitraum 250 Millionen Franken weniger ein. Etliche Gemeinden sehen sich deshalb schon heute gezwungen, den Gemeindesteuerfuss zu erhöhen. Für SP und Gewerkschaften sind die Ausfälle unverantwortlich. Die einseitige Bevorteilung von kapitalkräftigen Unternehmen und reichen Steuerzahlern verstösst nicht nur gegen die Steuergerechtigkeit. Sie wird auch dazu führen, dass neue Sparprogramme nötig werden und noch mehr staatliche Leistungen über unsoziale Gebühren finanziert werden müssen.
Empfehlung des AGB: NEIN
Aargau: 79 701 JA 63 661 NEIN
Stimmbeteiligung: 39,50 Prozent
Weitere Informationen auf: http://www.steuergeschenkrevision.ch
Medienmitteilung von Arbeit.Aargau
Artikel von Kurt Emmenegger (Regio-Sekretär Unia, Grossrat)
Abstimmung vom 24. September 2006 – Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
zur Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV"
Die Inititiative "Nationalbankgewinne für die AHV" verlangt, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank nach Abzug einer Milliarde Franken für die Kantone dem AHV-Fonds zufliessen. Das Volksbegehren wurden 2001 vom Komitee für eine sichere AHV (KOSA) mit Mitgliedern aus SP, Grünen, CVP, CSP und EVP lanciert und 2002 mit 116 023 gültigen Unterschriften eingereicht. Ehrenpräsident des Komitees war der inzwischen verstorbene alt Bundesrat Hans Peter Tschudi, der Anfang der 1970-er Jahre massgblich den Ausbau der AHV vorangetrieben hat.
Empfehlung des AGB: JA
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 973 997 JA 1 359 506 NEIN
Stimmbeteiligung: 48,20 Prozent
Aargau: 62 092 JA 105 546 NEIN
Stimmbeteiligung: 45,26 Prozent
Ausführliche Stellungnahme des AGB zur KOSA-Initiative
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
Die Totalrevision des Ausländergesetzes regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern. Es gilt nur für Personen von ausserhalb Europa. Aus nicht EU- und EFTA-Ländern werden einzig Spezialistinnen und Spezialisten, Führungskräfte und andere beruflich besonders qualifizierte Personen zugelassen. Das Gesetz schafft damit Ausländer erster und zweiter Klasse und ist eng mit der Asylgesetzrevision verknüpft. Die dort enthaltenen Verschärfungen bei den Zwangsmassnahmen - Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Beugehaft - sind auch im neuen Ausländergesetz vorgesehen. Gewerkschaften, Hilfswerke, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, Jugend- und Frauenorganisationen haben gegen die "Lex Blocher", wie das Gesetz auch genannt wird, das Referendum ergriffen.
Empfehlung des AG: NEIN
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 601 930 JA 755 231 NEIN
Stimmbeteiligung: 48,20 Prozent
Aargau: 129 808 JA 39 744 NEIN
Stimmbeteiligung:45,56 Prozent
Änderung des Asylgesetzes (AsylG)
Das neue Gesetz sieht vor, dass Asylsuchende, die sich vor Einreichung ihres Gesuches in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben, in diesen Staat weggewiesen werden. Auf ihr Asylgesuch wird nicht eingetreten. An den Flughäfen gilt ein beschleunigtes Entscheidverfahren. Asylsuchende müssen binnen 48 Stunden nach Ankunft in der Schweiz Reise- oder Identitätspapiere vorlegen, sonst können sie vom Verfahren ausgeschlossen werden. Abgewiesene Asylsuchende erhalten mit der Asylgesetzrevision ohne Ausnahme keine Sozialhilfe mehr. Verschärft werden sollen die so genannten Zwangsmassnahmen. Die Asylbehörden können ausländische Personen ohne Bleiberecht für drei Tage festhalten, um ihre Identität und Nationalität festzustellen. Die Vorbereitungshaft wird auf maximal sechs Monate und die Ausschaffungshaft auf maximal 18 Monate verlängert. Neu kommt eine so genannte Durchsetzungshaft, mit der die rechtskräftig angeordnete Ausreise erzwungen werden soll. Insgesamt wird die zulässige Haftdauer auf 24 Monate ausgedehnt. Ausgedehnt wird auch das Rayonverbot für Asylsuchende. Gegen das unmenschliche Asylgesetz haben die gleichen Gruppierungen, wie beim Ausländergesetz, das Referendum ergriffen.
Empfehlung des AG: NEIN
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 598 549 JA 760 832 NEIN
Stimmbeteiligung: 48,20 Prozent
Aargau: 129 463 JA 40 525 NEIN
Stimmbeteiligung: 45,61 Prozent
Abstimmungen vom 21. Mai 2006 - Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
zur Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2005 über die Neuerung der
Verfassungsbestimmungen zur Bildung (Bildungsrahmenartikel)
Ein durchlässiger und qualitativ hochstehender Bildungsraum Schweiz ist das Ziel der neuen Bildungsverfassung. Die Kantone behalten zwar ihre Schulhoheit, sollen sich aber beim Schuleintrittsalter, bei Dauer und Zielen der Bildungsstufen, Übergängen im Bildungssystem und bei der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen auf gemeinsame Eckwerte einigen. Bringen die Kantone die Harmonisierung nicht zustande, hat der Bund die Möglichkeit zur Intervention. Nicht gelöst wird mit dem Bildungsrahmenartikel der "Fremdsprachenstreit". Der Bund kann nicht vorschreiben, welche Fremdsprache an der Volksschule zuerst eingeführt werden soll. Neu erhält auch die Berufsbildung einen eigenen Artikel in der Bundesverfassung.
Empfehlung des AGB: JA
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 137 355 JA - 191 659 Nein
Stimmbeteiligung: 27,23 Prozent
Aargau: 72 139 JA - 16 240 Nein
Stimmbeteiligung: 23,89 Prozent
Kanton Aargau
Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz)
Zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Regelung des Verhältnisses zwischen den Polizeiorganen von Kanton und Gemeinden. Nach der neuen Sicherheitsarchitektur soll sich die Kantonspolizei auf die schweren Fälle konzentrieren, während die Gemeinden allein oder im Verbund für die lokale Sicherheit zuständig sind.
Daneben schafft das Gesetz eine zeitgemässe Grundlage für das polizeiliche Handeln, die polizeilichen Massnahmen und den polizeilichen Zwang. Neu wird eine Bewilligungspflicht für Sicherheitsunternehmen eingeführt. Die Polizei kann zudem bei häuslicher Gewalt Gewalttäter aus dem Haushalt wegweisen und fernhalten. Gegen den Willen von SP und Grünen wurde ein Vermummungsverbot statuiert.
Das Gesetz wurde vom Grossen Rat mit 104 gegen 5 Stimmen deutlich gutgeheissen. Weil der Rat auf Antrag der SVP die Vorlage unter das Behörenreferendum stellte, muss noch das Volk an der Urne abstimmen.
Empfehlung des AG: JA
Abstimmungsergebnis:
62 532 JA - 22 973 Nein
Stimmbeteiligung: 23,56 Prozent
Aargauische Volksinitiative "Mehr Sicherheit für alle"
Die Initiative wurde vom Polizeiverband Aargau mit 10 000 gültigen Unterschriften lanciert. Sie verlangt einen Mindestbestand der Kantonspolizei, der sich aus dem Verhältnis von einer Polizeikraft pro 700 Einwohner ergibt. Das Verhältnis 1 Polizist auf 700 Einwohner soll spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten des Polizeigesetzes erreicht sein. Die Initiative wurde vom Grossen Rat gegen den Willen der Regierung gutgeheissen.
Empfehlung des AG: JA
Abstimmungsergebnis:
53 385 JA - 31 378 Nein
Stimmbeteiligung: 23,52 Prozent
Abstimmungen vom 27. November 2005 - Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
zur Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Schweiz
Änderung vom 8.Oktober 2004 des Arbeitsgesetzes
(Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs - Sonntagsarbeit)
Die von den eigenössischen Räten gutgeheissene Parlamentarische Initiative "Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs" sieht eine Änderung des Arbeitsgesetzes (Art. 27 Abs. 1ter ArG) vor. Danach dürfen "in Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben in Bahnhöfen, welche aufgrund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind, sowie in Flughäfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags beschäftigt werden". Im Mittelpunkt der Abstimmung steht die Frage, ob in den "Zentren des öffentlichen Verkehrs" die bisherigen, bewilligungspflichtigen Ausnahmeregelungen abgeschafft und Sonntagsarbeit dort zur Regelarbeitszeit werden soll. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat gegen die Vorlage das Referendum ergriffen.
Empfehlung des AGB: NEIN
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 026 514 JA 1 003 494 Nein
Stimmbeteiligung: 41,8 Prozent
Aargau: 77 332 JA 73 113 Nein
Stimmbeteiligung: 40,8 Prozent
Weitere Informationen auf: http://www.sonntagsarbeit.ch/
Lesen Sie den Standpunkt von Kurt Emmenegger
Bundesbeschluss vom 17. Juni 2005 über die Volksinitiative „für Lebensmittel aus gentechfreier Landwirtschaft“
Mit der Initiative soll ein fünfjähriges Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft in der Verfassung festgeschrieben werden. Importe von GVO-Lebensmitteln sowie der Einsatz gentechnisch veränderter Futter- oder Pflanzenschutzmittel blieben erlaubt. Die Initiative klammert den Forschungsbereich aus.
Empfehlung des AGB: JA
Abstimmungsergebnis:
Schweiz:: 1 125 357 JA 896 372 Nein
Stimmbeteiligung: 41,8 Prozent
Aargau: 75 445 JA 74 562 Nein
Stimmbeteiligung: 40,73 Prozent
Weitere Informationen auf: http://www.gentechfrei.ch/
Kanton Aargau
Aargauische Volksinitiative „Jagen ohne tierquälerisches Treiben“
Die kantonale Volksinitiative verlangt eine Änderung des Jagdgesetzes. Dieses soll so geändert werden, „dass die Treibjagd durch Hunde, Menschen oder Hilfsmittel aller Art untersagt ist“.
Empfehlung des AG: Keine
Abstimmungsergebnis:
Aargau: 52 226 Ja 92 412 NEIN
Stimmbeteiligung: 40,09 Prozent
Abstimmungen vom 25. September 2005 - Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
zur Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Eidg. Vorlage
Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union
Mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Länder sollen sich deren Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz niederlassen können. Bedingung ist ein Arbeitsnachweis. Das gleiche Recht haben auch Schweizerinnen und Schweizer in den neuen EU-Ländern. Um Lohndumping zu verhindern, wurden die flankierenden Massnahmen – vor allem im Vollzug - verbessert. So können Lohndruck und andere Missbräuche wirksam bekämpft werden.
Empfehlung des AGB: Ja
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 457 807 Ja - 1 146 784 Nein
Stimmbeteiligung: 53,8 Prozent:
Aargau: 102 535 Ja - 98 724 Nein
Stimmbeteiligung: 54,61 Prozent
Weitere Informationen auf: http://www.sgb.ch
Kantonale Vorlagen
Abschaffung des Ladenschlussgesetzes
Anfang März hat der Grosse Rat mit 118 zu 45 Stimmen die ersatzlose Streichung des bestehenden Ladenschlussgesetzes gutgeheissen und gleichzeitig diesen Beschluss dem Behördenreferendum unterstellt. Damit können die Stimmberechtigten an der Urne entscheiden, ob Ladengeschäfte grundsätzlich rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr offen halten dürfen. Gewerkschaften und kirchliche Kreise, aber auch viele Gewerbetreibenden lehnen eine vollständige Liberalisierung ab.
Empfehlung des AG: Nein
Abstimmungsergebnis:
97 839 Ja - 95 253 Nein
Stimmbeteiligung: 53,27 Prozent
Weitere Informationen auf: http://www.ladenschluss-nein.ch
Initiative „Der Aargau bleibt Kulturkanton“
Mit der Initiative „Der Aargau bleibt Kulturkanton“ soll das Kulturgesetz aus dem Jahre 1968 so geändert werden, dass mindestens 1 Prozent der Kantonssteuern für kulturelle Zwecke bereit gestellt werden. Nach dem bestehenden Gesetz gilt, dass das „Kulturprozent“1 Prozent der Staatssteuern nicht übersteigen darf. Die Initianten der Initiative erhoffen sich eine Stärkung des Aargaus als Kulturkanton. Der Grosse Rat hat die Initiative mit 99 gegen 16 Stimmen abgelehnt.
Empfehlung des AGB: Ja
Abstimmungsergebnis:
75 894 Ja - 106 528 Nein
Stimmbeteiligung: 52,15 Prozent
Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2005
Hauchdünnes Ja zur Abschaffung des Ladenschlussgesetzes
Im Aargau können künftig die Ladenbesitzer selber entscheiden, wann sie ihre Läden offen halten wollen. Bei einer Stimmbeteiligung von 53,2 Prozent haben die Stimmberechtigten am 25. September die ersatzlose Streichung des kantonalen Ladenschlussgesetzes mit einer hauchdünnen Ja-Mehrheit von 50,67 Prozent gutgeheissen. Aus Sicht der Gewerkschaften ein höchst bedauerlicher Entscheid.
Ebenfalls nicht im Sinne des Gewerkschaftsbundes verlief die Abstimmung über die Initiative "Der Aargau bleibt Kulturkanton" : Das Begehren, mindestens ein Prozent der Steuereinnahmen des Kantons für die Kultur zur Verfügung zu stellen, erreichte jedoch mit 41,6 Prozent einen unerwartet hohen Ja-Stimmenanteil.
Einen erfreulichen Akzent setzten die Aargauer Stimmberechtigten bei der einzigen eidgenössischen Vorlage: Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Mitgliedländer und die Revision der flankierenden Massnahmen wurde mit 50,95 Prozent Ja knapp angenommen. Nach dem Nein zu Schengen/Dublin im Juni hat der Aargau in der europapolitischen Auseinandersetzung ins Ja-Lager gewechselt.
Abstimmungsvorlagen vom 5. Juni 2005 - Parolen des Aargauischen Gewerkschaftsbundes
zur Medienmitteilung zur Parolenfassung des AGB
Eidg. Vorlagen
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin
Die Abkommen Schengen und Dublin sind Teil der Bilateralen II. Die Schweiz erhält damit Anschluss an die Instrumente an die EU-Sicherheits- und Asylzusammenarbeit. Laut dem Schengen-Abkommen sind Personenkontrollen an den Binnengrenzen nicht mehr zulässig. Stattdessen werden die Grenzkontrollen an den Aussengrenzen verschärft. Kernstück ist der direkte Zugang zum Schengener Informationssystem SIS.
Gemäss dem Dublin-Abkommen kann die Schweiz neu Personen, die in Deutschland oder Italien erfolglos um Asyl ersucht haben, in diese Länder zurückschicken. Denn gemäss Erstasylabkommen der EU können Asylbewerber lediglich in einem Staat um Asyl ersuchen.
Empfehlung des AGB: Ja
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 474 704 Ja - 1 226 449 Nein
Stimmbeteiligung: 56,6 Prozent
Aargau: 93 323 Ja - 99 644 Nein
Stimmbeteiligung: 52,46 Prozent
Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz)
Das neue Partnerschaftsgesetz ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Die Partnerschaft wird auf dem Zivilstandsamt beurkundet. In einigen Bereichen - Sozialversicherung, berufliche Vorsorge, Erbanteil - werden homosexuelle Paare den Ehepaaren gleichgestellt. Die Adoption von Kindern und die Anwendung fortpflanzungsmedizinischer Verfahren sind untersagt.
Empfehlung des AGB: Ja
Abstimmungsergebnis:
Schweiz: 1 557 672 Ja - 1 126 578 Nein
Stimmbeteiligung: 56,4 Prozent
Aargau: 113 068 Ja - 78 190 Nein
Stimmbeteiligung: 52,23 Prozent
Kantonale Vorlagen
Reformen der Staatsleitung und Verwaltungsführung, Verfassungsänderung
Mit der Änderung der Kantonsverfassung wird die Grundlage für die flächendeckende Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) geschaffen. Mit den Reformen der Staatsleitung und der Verwaltungsführung sollen die Dienstleistungen des Staates gezielter, transparenter und effizienter erbracht werden können. Gegner der Vorlage befüchten, dass WOV zu einem Abbau staatlicher Leistungen führen wird. Als höchst problematisch erachten sie zudem die vorgesehene Ermächtigung an Private, rechtliche Normen festlegen zu können.
Empfehlung des AG: Nein
Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
- Verfassung des Kantons Aargau
- Gesetz III zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
- Gesetz über die Einwohnergemeinden
- Finanzausgleichsgesetz
Mit dem dritten Paket der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden werden Gemeinden neu an der Besoldung der Lehrkräfte beteiligt. Dagegen werden der Schulpsychologische Dienst, die Berufsberatung sowie die Suchtprävention dem Kanton übertragen. Kantonalisiert werden ebenso Gemeindebeiträge an die AHV/IV-Grundleistungen, Ergänzungsleistungen und AHV-Mindestprämien. Kantonsbeiträge an Altersheimbauten werden abgeschafft. Mit dem Gesetz über die Einwohnergemeinden sollen Gemeinden ermächtigt werden, WOV dauerhauft und nicht bloss versuchsweise einzuführen. Schliesslich erhält der Regierungsrat die Möglichkeit, bei Gemeindezusammenschlüssen die Verschuldung fusionswilliger Kommunen maximal bis zum kantonalen Durchschnitt ausgleichen zu können.
Empfehlung des AGB: 4 x Ja
Abstimmungsergebnis:
- Staatsleitungsreform: 93 320 Ja - 45 901 Nein
- Verfassunsänderung: 88 160 Ja - 51 868 Nein
- GAT III: 86 507 Ja - 53 477 Nein
- Gesetz über Einwohnergemeinden: 87 054 Ja - 51 274 Nein
- Finanzausgleichsgesetz: 93 808 Ja - 46 396 Nein
Stimmbeteiligung: 42 Prozent
Gesetz über die Grundbuchabgaben
Regierungsrat und Parlamentsmehrheit wollen die Grundbuchabgaben für Handänderungen um 10 Prozent auf 5,5 Promille anheben. Die Anhebung des Satzes ist auf sieben Jahre befristet. Finanziert werden sollen damit die Einführung des elektronischen Grundbuchs. Gegen die höheren Grundbuchabgaben wurde das Referendum ergriffen.
Empfehlung des AGB: Ja
Abstimmungsergebnis:
49 088 Ja - 97 080 Nein
Stimmbeteiligung: 43,3 Prozent














