Aktuelles
Jungen und Ausgesteuerten eine Chance geben
AGB lanciert Volksinitiative für eine Arbeitslosenhilfe
Trübe Wirtschaftaussichten mit steigender Arbeitslosigkeit!
Intervention Kurt Emmenegger im Grossen Rat vom 6.12.2011
Wir über uns
Der Aargauische Gewerkschaftsbund (AGB) ist die grösste kantonale Organisation der Arbeitnehmenden im Aargau. Unter seinem Dach sind 63 Sektionen mit rund 20 500 Mitgliedern vereint.
Das Schwergewicht seiner Aufgaben und Kompetenzen liegt bei der kantonalen Wirtschafts- und Sozialpolitik. In verschiedenen kantonalen Kommissionen vertritt der AGB die Interessen der Arbeitnehmenden. Durch Eingaben und Vernehmlassungen an Regierungsrat und Departemente nimmt er Einfluss auf aktuelle politische Fragen. Bei Volksabstimmungen und Wahlen gibt er Empfehlungen ab, führt politische Kampagnen durch, lanciert selbst Initiativen oder ergreift gegebenenfalls das Referendum gegen Beschlüsse des Grossen Rates.
Während die einzelnen Gewerkschaften vorab die Interessen ihrer Mitglieder und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer Branche bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und auf betrieblicher Ebene wahrnehmen, vertritt der AGB auf kantonaler Ebene die Bedürfnisse und Forderungen der Arbeitnehmenden sowie der Erwerbslosen gegenüber Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Er setzt sich ein für sozialen Ausgleich und faire politische und vertragliche Rahmenbedingungen.
Die zentralen Anliegen des AGB sind:
- die Sicherung der Vollbeschäftigung
- eine soziale Wirtschaft und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
- die Verbesserung des Lebensstandards der Arbeitnehmenden
- die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz
- die Gleichbehandlung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizerinnen und Schweizern
- die Sicherung und der Ausbau der Sozialgesetzgebung und des Arbeitsschutzes
- den Ausbau des Arbeitsrechts und der Gesamtarbeitsverträge
- eine zukunftsgerichtete Berufsausbildung und die berufliche Weiterbildung
- den Ausbau der demokratischen Rechte
- die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Schutz gegen Lohndumping
Der AGB pflegt auf kantonaler Ebene mit den Verbänden der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Wirtschaft die Auseinandersetzung über Interessengegensätze, sucht jedoch gleichzeitig auch das direkte Gespräch und den Ausgleich im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Absprachen.


