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Arbeitnehmende sollen nicht für die Fehler von Bankmanagern und Behörden zahlen

Medienmitteilungen

Credit Suisse: SGB und Bankpersonalverband fordern Erhalt der Arbeitsplätze und Präventionsmassnahmen

Missmanagement der CS-Führung und das kollektive Versagen der Regulierung haben zur historischen Rettungsaktion geführt. Die Bank­angestellten der CS sollen nicht für die Fehler von Bankmanagern und Behörden zahlen. Die Mitarbeitenden sind schockiert über die drohenden Konsequenzen: Beide Banken stehen in der Pflicht, einen Kahlschlag bei den Angestellten zu verhindern. Für die 17'000 Angestellten der CS in der Schweiz steht enorm viel auf dem Spiel, indirekt sind potenziell zehn­tausende Stellen gefährdet. Der SGB unterstützt den Banken­personal­verband bei seinem Einsatz für den Erhalt der Arbeitsplätze und für einen guten Sozialplan.

Es ist entsetzlich, aber leider wahr: Knapp 15 Jahre nach der UBS-Rettung wurde auch für die Credit Suisse CS, die zweite internationale Grossbank der Schweiz, eine staatliche Rettungsaktion nötig. Die Verantwortlichen der CS haben die Bank mit exzessiven Risiken und handwerklicher Überforderung in die Insolvenz getrieben. Und die Verantwortlichen beim Bund und bei der Nationalbank haben der Bevölkerung etwas vorgemacht. Sie gaben vor, die Probleme der «system­relevanten» Banken so weit reduziert zu haben, dass es keinen zweiten UBS-Fall mehr geben würde, bei dem der Bund Garantien für Bankverluste übernehmen muss. Doch die komplizierten Abwicklungspläne haben sich im Krisenfall als nutzlos entpuppt.

Leidtragende sind die Bevölkerung und die Angestellten der CS, welche Tag für Tag pflichtbewusst ihre Arbeit machen und das Land am Laufen halten, während sich die Verantwortlichen der CS mit ihren Millionensalären schon lange abgesetzt haben.

Dem Notrecht vom Bundesrat darf kein Kahlschlag beim Personal folgen. Das Hauptziel ist der Erhalt der Stellen. Kommt es zu Kündigungen, sollen betroffene Mitarbeitende so schnell wie möglich eine neue Beschäftigung finden. Bei der anstehenden Zusammenlegung muss für die übertragenen Verträge ein Kündigungsschutz gelten, insbesondere für Arbeitnehmende über 55 Jahre. Vor der vollständigen Integration der zwei Banken dürfen auf keinen Fall Kündigungen stattfinden.

Es braucht wirksame Prävention

Zwingend ist, dass nach dem faktischen Zusammenbruch der zweiten Grossbank endlich Massnahmen entwickelt werden, welche solche Ereignisse künftig verhindern. Und es braucht vor allem eine wirksame Prävention.

Die Behörden müssen präventiv dafür sorgen, dass die Banken ausreichend Liquiditäts- und Eigenkapital-Reserven haben, um die Verluste selber tragen zu können. Sie müssen Einschränkungen in Bezug auf die Risiken, die sie eingehen können, durchsetzen. Die risikotreibenden Bonuslohnsysteme müssen endlich abgeschafft werden. Und es sollen nur Personen eine Bank führen können, die die entsprechenden Qualifikationen haben. Die Finma hätte diesbezüglich eigentlich bereits Kompetenzen. Es muss darum gehen, Krisen zu verhindern, statt komplizierte Mechanismen zu entwickeln, die im Krisenfall nicht anwendbar sind.

Der Bund hat der UBS eine Garantie von 9 Mrd. Fr. gegeben. Das entspricht 1’000 Franken pro Einwohnerin und Einwohner der Schweiz. Bundesrätin Keller-Sutter wird der Bevölkerung vermitteln müssen, dass man die UBS und die CS unterstützt, während sie gleichzeitig bei den AHV-Renten sparen will, während der Bund die Renten in der 2. Säule senkt und während die Krankenkassenprämien steigen und steigen. Die Steuern für die Firmen wurden in den meisten Kantonen gesenkt. Auch die Grossbanken und ihre Manager haben davon profitiert. Das muss sich ändern. Die Schweiz muss eine Kaufkraft- und Abgabenpolitik machen, welche auf die Arbeitnehmenden ausgerichtet ist, die ihre Arbeit machen und das Land am Laufen halten.

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